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GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

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Veranstaltungskalender

F.A.Q. zur Auftragsverarbeitung

Übersicht,     Unterschiede BDSG/DS-GVO,     Wirksamkeit Altverträge,     Jede Verarbeitung = ADV?,     Verarbeitungsarten,     Unterschiede Verarbeitungsarten,     Unterauftragnehmer,     Verantwortlichkeiten,     Pflichten Auftragsverarbeiter,     Besondere Fragestellungen,,     Fragen aus der Praxis:

5) Auftragsverarbeitung, gemeinsame Verarbeitung, Funktionsübertragung – Wo sind die Unterschiede?

Die nachfolgende Tabelle soll überblicksartig darstellen, wo die Unterschiede zwischen der " Auftragsverarbeitung" , der " gemeinsamen Verarbeitung" und der Funktionsübertragung liegen.

  Auftragsverarbeitung Gemeinsame Verarbeitung Funktionsübertragung
Grundsatz Weisungsgebundene Verarbeitung von Daten durch Auftragnehmer (Gleichberechtigte) Partnerschaft mit gemeinsamer Verantwortung Eigenverantwortliche Entscheidung des Auftragnehmers über die Art und Weise der Datenverarbeitung
Erlaubnistatbestand Verantwortlicher verfügt über einen Erlaubnistatbestand für die Verarbeitung, der gleichzeitig die Auftragsdatenverarbeitung legitimiert. Die gemeinsam an der Verarbeitung Beteiligten haben einen (gemeinsamen) Erlaubnistatbestand Verantwortlicher hat einen Erlaubnistatbestand zur Übermittlung der Datenverarbeitung / der Verarbeitungsaufgabe an den anderen Verantwortlichen
Voraussetzung für Verarbeitung Vertrag oder sonstiges Rechtsinstrument entsprechend Art. 28 DS-GVO Aufteilung der Pflichten gemäß Art. 26 (und entsprechende vertragliche Regelung / Vereinbarung) Die datenempfangende Partei braucht einen eigenen Erlaubnistatbestand zur Datenverarbeitung
Beispiel Verantwortlicher beauftragt Hersteller mit Wartung und Weiterentwicklung von Software Krankenhaus und MVZ behandeln gemeinsam einen Patienten Laborarzt empfängt Daten vom Hausarzt zur Laboruntersuchung