Logo

GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

Datenschutzhinweise   Cookie-Hinweise   Impressum   Kontakt   Sitemap
Veranstaltungskalender

Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU)

(Stand: : 28. April 2017, d.h. Änderungen des Gesetzesbeschlusses des Deutschen Bundestages, Drucksache 332/17, sind berücksichtigt)

Überblick,     Teil 1,     Teil 2,     Teil 3,     Teil 4

Kapitel 1,     Kapitel 2,     Kapitel 3,     Kapitel 4,     Kapitel 5,     Kapitel 6,     Kapitel 7

Teil 3 – Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/680

Kapitel 2 – Rechtsgrundlagen der Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 50 Verarbeitung zu archivarischen, wissenschaftlichen und statistischen Zwecken
Personenbezogene Daten dürfen im Rahmen der in § 45 genannten Zwecke in archivarischer, wissenschaftlicher oder statistischer Form verarbeitet werden, wenn hieran ein öffentliches Interesse besteht und geeignete Garantien für die Rechtsgüter der betroffenen Personen vorgesehen werden. Solche Garantien können in einer so zeitnah wie möglich erfolgenden Anonymisierung der personenbezogenen Daten, in Vorkehrungen gegen ihre unbefugte Kenntnisnahme durch Dritte oder in ihrer räumlich und organisatorisch von den sonstigen Fachaufgaben getrennten Verarbeitung bestehen.



Zurück


Vor