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GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

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Veranstaltungskalender

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Copyright,     Einleitung,     Übergangsregelung,     Verantwortlichkeiten,     Zielsetzung,     Unterschiede zum BDSG,     Begriffsbestimmungen,     Anforderungen,     Weitergehende Dokumentation,     TOMs: BDSG vs. DS-GVO,     Literatur,     Beispiel

Tätigkeit,     Verantwortlicher,     Zweck,     Schutzverletzung,     Stand der Technik,     Pseudonymisierung

Interpretation einzelner, relevanter Begrifflichkeiten

Verantwortlicher

Eine Definition zum "Verantwortlichen" findet sich in Art. 4 Abs. 7 DS-GVO. Verantwortlicher ist demnach die natürliche oder juristische die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

Wesentliches Kennzeichen und damit auch taugliches Abgrenzungskriterium eines Verantwortlichen zu einem Auftragsverarbeiter ist damit (wie bisher) die (alleinige) Entscheidungsbefugnis über die Mittel und Zwecke der Datenverarbeitung.