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GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

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Veranstaltungskalender

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Copyright,     Einleitung,     Übergangsregelung,     Verantwortlichkeiten,     Zielsetzung,     Unterschiede zum BDSG,     Begriffsbestimmungen,     Anforderungen,     Weitergehende Dokumentation,     TOMs: BDSG vs. DS-GVO,     Literatur,     Beispiel

"Übergangsregelung"

Die Übergangszeit zum Erfüllen der (vollständigen) Anforderungen der DS-GVO endet am 25. Mai 2018. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Verarbeitungen beim Verantwortlichen den Anforderungen der DS-GVO genügen.

Mithin sollte die Zeitspanne des Inkrafttreten der DS-GVO (= 24 Mai 2016) bis zum Eintreten der direkten Wirksamkeit (= 25. Mai 2018) als Zeitraum zur Anpassung der eigenen Verarbeitungsprozesse und -Workflows an die Erfordernisse der DS-GVO interpretiert werden.