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GMDS Arbeitsgruppe
„Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen“ (DIG)

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Veranstaltungskalender

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Tätigkeit,     Verantwortlicher,     Zweck,     Schutzverletzung,     Stand der Technik,     Pseudonymisierung

Interpretation einzelner, relevanter Begrifflichkeiten

Bei der Interpretation der DS-GVO sollte man gerade in den ersten Jahren die Working Paper der Artikel-29-Datenschutzgrupppe beachten, da
  1. der Datenschutz-Ausschuss sich letztlich aus denselben Mitgliedern wie die Artikel-29-Datenschutzgruppe zusammensetzt und
  2. viele Bereiche der bisherigen Richtlinie 95/46/EG wortwörtlich oder dem Sinn entsprechend in die DS-GVO übernommen wurden, d.h. die Aussage der Artikel-29-Datenschutzgruppe zu den entsprechenden Abschnitten der RL 95/46/EG wird voraussichtlich der Interpretation des Datenschutz-Ausschusses zu den entsprechenden Bereichen der DS-GVO entsprechen.